Allgemeine
Geschäftsbedingungen

I. Allgemein

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Fellnermedia erteilten Aufträge als vereinbart, sofern diesen nicht unverzüglich in einem gesonderten Schriftstück widersprochen wird.

2. „Lichtwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle von Fellnermedia hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht, Nutzung, Verbreitung

1. Fellnermedia steht das Urheberrecht an sämtlichen von Fellnermedia hergestellten Lichtwerken nach Maßgabe des Urheberrechts vollumfänglich zu.

2. Von Fellnermedia hergestellte Lichtwerke sind grundsätzlich, je nach Vereinbarung nur für den Privaten bzw. für den gewerblichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Jedwede anderweitige Nutzung und insbesondere das Recht zur Veräußerung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Model Release: Ungeachtet der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte, bleibt Fellnermedia berechtigt die Lichtwerke sowohl im Rahmen der Eigenwerbung, als auch publizistisch zur Illustration zu verwenden (z.B. Ausstellungen, Webseite o.ä.). Sofern Fellnermedia im Einzelfall dieses Recht nicht vollumfänglich zugestanden wird, bedarf dies einer individuellen schriftlichen Vereinbarung. Dies hat ggf. auch einen individuellen Zuschlag zur Folge.

3. Überträgt Fellnermedia Nutzungsrechte an seinen Werken, ist sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe, insbesondere die Veräußerung von Nutzungsrechten, bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Fellnermedia auf den Kunden über. Durch die Bezahlung und den Übergang der Nutzungsrechte bestätigt der Kunde gleichzeitig, dass sämtliche Bestandteile der erzeugten Leistung von Fellnermedia frei von Verletzungen der Rechte Dritter sind..

5. Jedweder Verkauf, Verleih, Tausch, Vermietung oder auch die unentgeltliche Weitergabe der Lichtwerke an Dritte ist untersagt, sofern hieraus eine kommerzielle Nutzung erfolgen sollte.

6. Der Kunde räumt Fellnermedia an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind.

7. Der Kunde sichert Fellnermedia zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten korrekt und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Fellnermedia unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten.

8. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche angebotenen Dienste sachgerecht und zweckentsprechend zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen und Endprodukten zu unterlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, im Webhosting-Vertrag vereinbarte Dienste, unberechtigt zu nutzen (Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. des Systemoperators zu entschlüsseln, lesen oder ändern, einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Webhosting-Dienste unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen sowie strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Webhosting zu verbreiten oder zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen sowie sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben). Dem Kunden ist es ebenfalls untersagt, Massen E-Mails oder Spam-E-Mails von einem Account bei Webhosting an Empfänger ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu versenden.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtwerke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Bei Rechnungsstellung weist Fellnermedia die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Rechnungsstellung: Die Rechnung wird bei Übergabe der Lichtwerke gestellt. Darüber hinaus wird eine Anzahlung vereinbart und die Rechnung dazu nach Auftragserteilung erstellt. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

2.1. Domain: Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig..

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtwerke und insbesondere deren Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte Eigentum der Firma Fellnermedia.

4. Hat der Auftraggeber Fellnermedia keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtwerke gegeben, so sind Reklamationen der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Fellnermedia behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Bei Stornierung eines Termins fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars an (Dies entspricht der geleisteten Anzahlung). Der Auftraggeber trägt die Beweislast, dass der der Firma Fellnermedia entstandenen Schaden geringer ausfällt.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Fellnermedia für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Fellnermedia haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet Fellnermedia – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Fellnermedia verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung der Lichtwerke. Die Lichtwerke werden den Auftraggebern in hochauflösender Form auf einem USB Stick zur Verfügung gestellt. Eine weitere Archivierung übernehmen die Auftraggeber. Eine eventuell hiervon abweichende Speicherung bedarf der gesonderten Vereinbarung. Eventuelle Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

3. Eine über die Garantie- bzw. Gewährleistung des Herstellers des von Dritten bezogenen Materials hinausgehende Garantie oder Gewährleistung bezüglich der Lichtbeständigkeit und/oder der Dauerhaftigkeit der Lichtwerke gibt Fellnermedia ausdrücklich nicht..

4. Fellnermedia haftet nicht für Mängel oder Schäden, die durch unrichtige oder ungenaue Aussagen des Auftraggebers oder durch Beeinflussung der Arbeit durch dritte Personen, Umwelteinflüssen oder sich bewegende Lichter entstehen.

5. Sollte, auf Grund von nicht beeinflussbaren Umständen (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) Fellnermedia nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, übernimmt Fellnermedia keine Haftung für daraus resultierende Schäden. Fellnermedia haftet weder für die Kosten, noch für die von Dritten zu erbringenden Leistungen. Fellnermedia bemüht sich, in Absprache mit dem Kunden, um einen Ersatztermin. Bei termingebundenen Aufträgen die keinen Ersatztermin zulassen (z.B. Events), wird die geleistete Anzahlung des Kunden unverzüglich erstattet, ggf. erfolgt die Aufrechnung mit bereits erbrachten Leistungen. Sollte die erhaltene Anzahlung die entstandenen Kosten nicht decken, so ergibt sich ein Anspruch seitens der Firma Fellnermedia.

6. Bei Copyrightverletzungen, Urheberrechtsverletzungen und Missbrauch, die nicht von Fellnermedia auf der Webseite initiiert wurden, haftet der Kunde. Der Kunde trägt die Verantwortung in gleicher Art für das der Fellnermedia zur Verfügung gestellte Informationsmaterial.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Fellnermedia übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die, für die Durchführung des Auftrages, vorgesehene Zeit aus Gründen, die Fellnermedia nicht zu vertreten hat, um mehr als 10 % überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend des Prozentsatzes der Zeitüberschreitung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Fellnermedia darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Sofern ein Auftrag aus Gründen, die Fellnermedia nicht zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird, erwächst hieraus ein Vergütungsanspruch. Dessen Höhe berechnet sich aus der Relation des Gesamtvergütungsanspruches zur bereits erfolgten Teilleistung zum Zeitpunkt des Abbruchs.

2. Liefertermine für Lichtwerke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Fellnermedia bestätigt worden sind.

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Fellnermedia verpflichtet sich, alle ihn im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Leistungen und Pflichten

1. Im Auftrag ist folgende Video/Bildbearbeitung inkludiert: Farb- und Kontrastanpassung aller herauszugebenden Lichtwerken. Darüber hinaus gehende Arbeiten (Retuschen) müssen extra vereinbart werden.

2. Fellnermedia überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium von Fellnermedia zur Nutzung. Fellnermedia ist berechtigt seinen physikalischen Server auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Der dem Kunden im Rahmen des Vertrags überlassene Speicherplatz wird jedoch separiert, so dass er für Dritte als selbständiger Server erscheint (sog. virtueller Host).

3. Der Upload von Daten auf den Webspace erfolgt via FTP/SFTP.

4. Der Kunde erhält einen Zugang, um seine Internetseiten und E-Mails selbständig zu speichern, zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Hierzu wird ein Benutzername und ein Passwort vergeben, welches die von Fellnermedia getroffenen Passwort-Mindestanforderungen entspricht. Der Kunde erhält ein zufallsgeneriertes Start.

5. Fellnermedia verpflichtet sich zur Bereitstellung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit dass Webspace für eingehende Anfragen erreichbar und die Daten des Kunden abrufbar sind.

6. Domain: 6.1 Soweit die Bereitstellung und Pflege von Domain-Namen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung von Fellnermedia bei einem frei auszuwählenden Unternehmen. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird Fellnermedia im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen und die DENIC-Domainrichtlinien.

6.2. Fellnermedia hat auf die Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. Fellnermedia übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

6.3. Der Kunde haftet, sofern die von ihm beantragte Domain die Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten.

6.4. Laufzeit, Vertragsbedingung, Kündigung: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Für die Buchung von Domains beträgt sie ebenfalls 12 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

6.5. Fellnermedia ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

6.6. Sämtliche Daten werden nach Kündigung oder Ablauf des Leistungszeitraums gesperrt und nach 4 Wochen endgültig gelöscht. Der Kunde ist für die Anfertigung von Sicherheitskopien der E-Mails und Websitedaten, sowie für den Serverumzug zu einem anderen Provider selbst verantwortlich.

6.7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt..

6.8. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist Webhosting berechtigt Ver zugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Insbesondere ist Fellnermedia nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens vier Wochen in Verzug befindet.

6.9 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

IX. Sonstiges

1. Bei schlechten Witterungsverhältnissen ist die Produktion eingeschränkt, insbesondere bei Regenwetter können Arbeiten im Freien zum Schutz des Equipments vollkommen eingestellt werden. Die Entscheidung hierüber trifft Fellnermedia. Fellnermedia haftet nicht für unvorhergesehene Verzögerungen im Tagesablauf oder ein eventuelles Produktionsverbot an Örtlichkeiten.

2. Die Kalkulation für das vereinbarte Honorar erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte sich bei der Auftragsabwicklung herausstellen, dass wesentliche Positionen nicht oder nur unzureichend kalkuliert wurden, wird Fellnermedia diesen Umstand unverzüglich anzeigen. Zur Fortsetzung der Arbeiten erfolgt ein Nachtragsangebot durch Fellnermedia. Dieses soll 10 % des Ursprungshonorars nicht überschreiten. 

X. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz von Fellnermedia. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Auftrag oder zu diesen AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Fellnermedia 2021